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   BGH, 15.02.2006 - VIII ZB 93/04   

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https://dejure.org/2006,4920
BGH, 15.02.2006 - VIII ZB 93/04 (https://dejure.org/2006,4920)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2006 - VIII ZB 93/04 (https://dejure.org/2006,4920)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - VIII ZB 93/04 (https://dejure.org/2006,4920)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Schätzung des Beschwerdewerts für die Berufungssumme; Wert der Beschwer bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Freigabe einer Bürgschaft bzw. auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde; Überprüfbarkeit der Festsetzung eines Beschwerdewerts

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Streitwert bei Mietbürgschaft

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 575

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 § 511 Abs. 2 Nr. 1
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Herausgabe einer Mietkaution

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Schätzung des Beschwerdewerts für Freigabe einer Bürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.1993 - IX ZR 104/93

    Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - VIII ZB 93/04
    Hier verhält es sich wie bei der Bemessung des Wertes des Anspruchs auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde; dieser ist mit dem Wert der Bürgschaftsforderung gleichzusetzen, wenn der Schuldner mit der Herausgabeklage eine Inanspruchnahme des Bürgen verhindern will (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1993 - IX ZR 104/93, NJW-RR 1994, 758).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - VIII ZB 93/04
    Das Berufungsgericht hat bei seiner Schätzung des Beschwerdewertes nach § 3 ZPO die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Wert der Beschwer bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Freigabe einer Bürgschaft bzw. auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde nicht hinreichend beachtet und dadurch das Verfahrensgrundrecht der Kläger auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, das es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367 unter II 1 bb m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.06.2004 - VIII ZB 124/03

    Streitwert für Klage auf Herausgabe eines Vollstreckungstitels

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - VIII ZB 93/04
    Die Festsetzung eines vom Berufungsgericht in Ausübung des Ermessens konkret bestimmten Wertes kann der Senat zwar nur daraufhin überprüfen, ob das Berufungsgericht die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschluss vom 9. Juni 2004, VIII ZB 124/03, NJW 2004, 2904 unter II 2 b).
  • OLG Stuttgart, 08.04.2014 - 10 U 126/13

    VOB-Vertrag: Wirksamkeit von Schlusszahlungshinweisen in einem Anschreiben mit

    Soll jedoch mit dem Herausgabeanspruch verhindert werden, dass der Bürge wegen umstrittener Forderungen in Anspruch genommen wird, ist der Streitwert nach § 3 ZPO mit dem vollen Wert der Forderungen anzusetzen, deren sich der Beklagte gegenüber dem Kläger berühmt (BGH WuM 2006, 215, juris Rn. 8; Monschau in: Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar, 13. A., "Herausgabe", Rn. 2979).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 247/18

    Formularmäßiger Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Wirksamkeit einer

    Dies kann geringer sein als der Wert der Bürgschaftsforderung, aber auch diesem Wert entsprechen (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1993 - IX ZR 104/93, juris Rn. 1; s.a. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - VIII ZB 93/04, juris Rn. 8).
  • OLG Schleswig, 06.05.2014 - 1 W 21/14

    Gerichtskosten: Schätzung des Streitwerts einer Klage auf Herausgabe einer

    Der Wert der Herausgabeklage ist dabei nach § 3 ZPO nach dem Interesse des Klägers an der Herausgabe der Bürgschaftsurkunde zu schätzen (BGH WuM 2006, 215; BGH NJW-RR 1994, 758, 759; KG, Beschluss vom 7. Juni 2001, 8 W 164/01 (zit. nach juris); OLG Stuttgart, a. a. O.; OLG Bamberg, JurBüro 1990, 1512 f.; Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar, 13. Aufl., Rn. 1749).

    Schließlich wird die Auffassung vertreten, der Streitwert sei in voller Höhe der Bürgschaftsforderung festzusetzen, wenn es dem Kläger darum gehe, die Inanspruchnahme des Bürgen zu vermeiden (BGH WuM 2006, 215; KG, a. a. O.), jedenfalls wenn die Hauptforderung die Bürgschaftsforderung übersteigt (BGH NJW-RR 1994, 758, 759; OLG Dresden BauR 2003, 931).

  • OLG Hamburg, 01.03.2021 - 4 U 90/19

    Streitwertfestsetzung: Gleichzeitige Geltendmachung eines Anspruchs auf

    Geht es dem Kläger hingegen mit der Herausgabeklage darum, die Inanspruchnahme des Bürgen durch eine Rückgabe der Bürgschaftsurkunde zu verhindern, ist der Streitwert der Herausgabeklage mit dem Wert der Bürgschaftsforderung anzusetzen (BGH NJW-RR 1994, 758; WuM 2006, 215; OLG Stuttgart NJW-RR 2016, 1215, Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2009 - 8 U 46/09

    Verjährung von Ansprüchen aus einer Erfüllungsbürgschaft für einen vorzeitig

    Allerdings ist der Streitwert in Höhe der vollen Bürgschaftssumme festzusetzen, wenn durch die Herausgabeklage die volle Inanspruchnahme des Schuldners verhindert werden soll (BGH WuM 2006, 215; BGH NJW-RR 1994, 758).
  • LG Hagen, 27.07.2010 - 21 O 83/10

    Anspruch des Werkunternehmers gegen den Besteller auf Sicherheitsleistung für die

    Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 91, 92, 269 ZPO, wobei der Wert des zurückgenommenen Klageantrags zu 2. auf Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaft mit 875, 00 Euro bemessen worden ist (vgl. BGH WUM 2006, 215; BGH NJW-RR 1994, 758 m. w. N.), weil mit Rückgabe der Bürgschaft jegliche Inanspruchnahme daraus verhindert wird, während der Klageantrag zu 1. nur Sicherheit aber noch keine Befriedigung bietet und deshalb, wie von der Klägerin selbst angegeben, mit 1/3 der zu sichernden Forderungen von insgesamt 30.687,87 Euro = 10.229,29 Euro angesetzt worden ist.
  • LG Schwerin, 29.10.2008 - 6 S 32/08

    VOB-Vertrag: Rückgabe der Bürgschaftsurkunde bei Wegfall des Sicherungszwecks;

    Der volle Betrag der Bürgschaftsforderung ist allerdings dann anzusetzen, wenn der Schuldner - wie hier - mit der Herausgabe eine Inanspruchnahme des Bürgen verhindern will (BGH WuM 2006, 215, Rz. 8, zitiert nach Juris; vgl. auch Nachweise bei Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl.,   § 3 Bürgschaft).
  • OLG München, 16.06.2009 - 13 U 5717/08

    Bauvertrag: Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Urkunde über eine

    Die Voraussetzungen für das Ansetzen des vollen Betrages der Bürgschaftssumme liegen nicht vor, da nach dem Sachvortrag der Parteien konkret weder eine Inanspruchnahme der Klägerin (vgl. BGH WuM 2006, 215) noch eine Inanspruchnahme der Bürgen droht (vg. BGH NJW-RR 1994, 758).
  • LG München I, 29.05.2008 - 2 O 21977/07

    Bauvertrag: Formularmäßige Beschränkung des Bürgenkreises auf "Banken"

    Der Streitwert für das Verfahren bemisst sich vorliegend nach der vollen Bürgschaftssumme, da die Klägerin eine drohende volle Inanspruchnahme der Bürgschaft abwehren will (BGH, Urteil vom 15.02.2006 - VIII ZB 93/04).
  • LG Heilbronn, 13.04.2016 - 8 O 128/15

    Kombinierte Gewährleistungsbürgschaft: 8% ist zu viel!

    Der volle Forderungsbetrag ist dann zu Grunde zu legen, wenn die volle Inanspruchnahme des Klägers verhindert werden soll (Zöller, 30. Aufl. 2014, § 3 Rz. 16; BGH, WuM 2006, 215).
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